Wohngemeinschaft WengerohrWohngemeinschaft Wengerohr

WG Wengerohr

Oliver Heinz

Leitung Ambulante und Gemeindepsychiatrische Dienste

Tel. 06571 / 95643-19
Mail OHeinz@drk-sozialwerk.bks-wil.de

Friedrichstraße 20a
54516 Wittlich

Die Wohngemeinschaft in Wittlich-Wengerohr ist eine individuelle Assistenzleistung des Zentrums für Teilhabe und Integration (ZTI) in Wittlich.

Das Angebot richtet sich an:

● Junge Erwachsene mit intellektueller Einschränkung und sozial-emotionalem Handicap, d.h. mit

   einer deutlich unausgereiften Persönlichkeitsentwicklung

● Die Vollendung des 18.Lebensjahres ist Voraussetzung

Unsere Mitarbeiter*innen begleiten und unterstützen eine Wohngemeinschaft mit max. 6 Personen auf drei Etagen in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Wengerohr der Kreisstadt Wittlich.

Wir möchten unsere Klienten dazu befähigen, eine nach ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen ausgerichtete Lebens- und Wohnform zu führen.

Im Grundsatz steht das von uns konzipierte Angebot auf der Basis eines ambulanten Ansatzes, benötigt aber im Kontext eines speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenen Konzeptes, insbesondere in Bezug auf die angestrebten Lernerfahrungen im sozialen Bereich, die Form einer überschaubaren Wohngemeinschaft, die kontinuierlich und – je nach persönlichem Bedarf – individuell begleitet werden kann.

Ausgangspunkt für diesen Prozess ist aufgrund der in nahezu allen Fällen vorliegenden frühkindlichen massiven Bindungsstörung die stabile „Anbindung“ an eine Bezugsperson, die den betreffenden Menschen schrittweise in ein Leben mit größerer Eigenständigkeit begleitet. Diese Person hilft bei der Übernahme grundlegender Strukturen (Tag-Nacht-Rhythmus, Organisierung und Ordnung des Wohnbereiches, Ernährung, Hygiene, Schaffung bzw. Erhaltung einer Tagesstruktur, Erhalt von Arbeitsmotivation, Aufbau eines angemessenen Konfliktlösungsverhaltens etc.)

Aufgrund dieser Feststellungen ist das „Wohnangebot für junge Erwachsene mit intellektueller Einschränkung und einem sozial-emotionalen Handicap“ § 5 (2) LWTG zugeordnet.

Aus dem bislang Ausgeführten resultieren folgende Ansprüche an die Betreuungsstruktur:

  1. Das Vorhandensein einer stabilen Beziehungsform in Anbindung an eine verlässliche Bezugsperson, die den betreffenden jungen Erwachsenen in ein eigenständiges Leben hinein begleitet
  2. Ein räumliches wie soziales (Wohn-)Umfeld, das vertraut und „sicher“ ist, sowie im (begleiteten) Zusammenleben schrittweise Zuwächse in der sozialen Kompetenz ermöglicht
  3. Eine Begleitsituation, die bei der Übernahme grundlegender Strukturen (siehe vorherigen Abschnitt), insbesondere in den Schnittstellen zu Ausbildung und Beschäftigung im Arbeitsleben unterstützt und bei der Verarbeitung und Einordnung neuer Anforderungen im sich erweiternden Lebensraum des jungen Erwachsenen mitwirkt
  4. Das Vorhandensein einer Tagesstruktur (Bildungsmaßnahme, Ausbildung, Arbeitsmaßnahme)

● Möglichst Vermeidung von und ggf. Hilfestellung bei Überforderungssituationen

● Emotionale Unterstützung / Steuerung

● Krisenintervention und -prophylaxe

● Unterstützung bei der Haushaltsführung (Planung und Durchführung von Einkäufen)

● Hilfestellung bei administrativen Angelegenheiten (Behördengänge, Schriftverkehr)

● Unterstützung in der Finanz- und Haushaltsplanung (Umgang mit Geld)

● Tagesstrukturierende Hilfen, Freizeitgestaltung

● Hilfestellung bei der Entwicklung von Lösungsstrategien

● Hilfen bei der Lebensplanung und gemeinsame Entwicklung von Perspektiven

● Gesprächsangebote bei persönlichen Problemen und Sorgen, auch im Zusammenhang mit der   Erkrankung oder Behinderung